Bezirks-SPD
Am 16. November 2022 verkündete der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin das Urteil zu den Wahlen im September 2021. Bereits im Oktober hatte das Gericht in einer vorläufigen Rechtsauffassung mitgeteilt, dass eine vollständige Wahlwiederholung in ganz Berlin erforderlich sein könnte. Das betrifft die Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus. Sofern die Bundestagswahlen betroffen sind, die zeitglich im September 2021 stattfanden, findet ein gesondertes Prüfungsverfahren statt.
Was bedeutet das nun für die Arbeit des Abgeordnetenhauses? Worauf müssen sich die Berlinerinnen und Berliner einstellen? Wie werden die Stimmzettel aussehen? Das Urteil wirft einige Fragen auf. Einige davon möchten wir hier beantworten.
WANN FINDET DIE WAHL STATT?
Zunächst hat Berlin nun 90 Tage Zeit die Wahl zu wiederholen. Damit liegt der späteste Termin einer Wahlwiederholung im Februar. Termin für die Wiederholungswahlen ist der 12. Februar 2023.
WARUM WIRD VON EINER WAHLWIEDERHOLUNG GESPROCHEN?
Eine Wahlwiederholung bedeutet, dass sich keine neuen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen werden. Es werden die Kandidierenden und Wahllisten der Hauptwahl zu Grunde gelegt. Die Wahlperiode beginnt nicht neu, sondern läuft auch nach den Wiederholungswahlen weiter.
SIND DIE ENTSCHEIDUNGEN DES PARLAMENTS NUN UNGÜLTIG?
Das Urteil entfaltet seine Wirkung „ex nunc“. Das bedeutet, dass alle bisher erlassenen Rechtsakte des Abgeordnetenhauses wirksam bleiben. Das Abgeordnetenhaus ist darüber hinaus berechtigt, weiterzuarbeiten. Das stellt die Kontiunität staatlichen Handelns sicher.
Unser Fraktionsvorsitzende Raed Saleh äußert
sich zur Wahl wie folgt:
"Das Gericht hat eine sehr weitreichende Entscheidung getroffen, womit wir nun respektvoll umzugehen haben. Das Abgeordnetenhaus und der Senat werden bis zur Wahlwiederholung im Interesse der Berlinerinnen und Berliner konzentriert weiterarbeiten. Wir müssen dafür sorgen, dass in der größten Krise seit Jahrzehnten infolge des russischen Angriffskrieges die Menschen in der Stadt ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ihre Wohnung behalten und sie heizen können. An dieser derzeit wichtigsten Aufgabe im Interesse der Menschen hat sich nichts geändert. Daran müssen sich alle Parteien messen lassen."
WO GIBT ES WEITERE INFORMATIONEN?
Weitere Informationen zu den Wiederholungswahlen finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters.
Am 7. Mai kamen die Kreisdelegierten von Charlottenburg-Wilmersdorf nach langer Zeit wieder analog zusammen. Die Tagesordnung war lang. Nicht nur der Kreisvorstand musste gewählt werden sondern auch, wer uns zukünftig im Landesparteitag als Delegierte und gewählte Vertreter unterstützt. Zuletzt waren auch unsere eingereichten Anträge Teil der Tagesordnung.
Der neue Kreisvorstand wird in zukunft auch von einer Doppelspitze angeführt werden. Kian führt seine Rolle als Vorsitzender weiter, gemeinsam mit Heike aus unserer Abteilung, die wir neu gewählt haben.
Der Kreis wird im Landesvorstand zukünftig von Heike vertreten.
Kian kandidiert währenddessen als Stellvertreter für den Landesvorstand.
Wir wünschen ihm viel Glück und drücken ganz fest die Daumen.
Unterstützt wird die Doppelspitze durch drei neue Stellvertreter:innen. Beate Stoffers, Johannes Gamer und Marie Kersten.
Die Kasse wird Erkan Ertan aus unserer Nachbarabteilung 75 übernehmen. Felicitas Tesch wird weiterhin die Schriftführerin bleiben.
Ihr könnt den Gewählten und unserem Kreisvorstand auch auf Instagram folgen. Einfach hier klicken.
Wir beglückwünschen auch unsere Stellvertreterin Ülker, die als Beisitzerin für den Landesvorstand nominiert wurde.
Wir wünschen allen Gewählten auch hier alles gute und viel Glück!
Die Kreisdelegiertenversammlung könnt ihr auch im Newsletter hier nachlesen.