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Pflege geht uns alle an!
Auf unserer Mitgliederversammlung im November 2019 ging es um “Die aktuelle Situation der Pflege im Krankenhaus und im Heim in Berlin” und darum, welche Maßnahmen Berlin ergreifen wird, um 2020 die Pflege menschenwürdig zu gestalten. Unser Gast war Babara König, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Unsere Abteilung hatte schon im Jahr 2018 einen Antrag für Sofortmaßnahmen für die Verbesserung der vollstationären Pflege in Pflegeeinrichtungen auf den Weg gebracht, der jetzt in der Diskussion war. Darin wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen:
- Der Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege ist dahingehend zu ändern, dass als erste Sofortmaßnahme zur Verbesserung der vollstationären Pflege eine Anpassung der schlechteren Berliner Personalrichtwerte an die besseren Richtwerte anderer Bundesländer erfolgt.
- Eine Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin
- Die neuen Stellen müssen übergangsweise auch mit nichtqualifoziertem Personal besetzt werden, das berufsbegleitend sofort ausgebildet wird. Hierbei sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auszuschließen.
- Der Senat von Berlin wird aufgefordert, zur bundesweiten Finanzierung der zehnprozentigen Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen eine Bundesinitiative zu ergreifen.
Mit Barbara König diskutierten wir, welche Maßnahmen wie vom Berliner Senat umgesetzt werden können. Sie schilderte die großen Probleme: Der Personalmangel ist dramatisch und die Situation verschärft sich. Wir erfuhren, dass es offenbar nur sehr begrenzte Möglichkeiten gibt, die Probleme kurzfristig zu lösen. Aber wir geben die Hoffnung nicht auf, unsere Abteilung bleibt an dem Thema dran.
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Artikel 28 der Berliner Landesverfassung:
“Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum”
Auf unserer Mitgliederversammlung im März 2019 informierte uns Iris Spranger, die wohnungspolitische Sprecherin der SPD im Abgeordnetenhaus, über ihre Arbeit und die aktuelle Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Danach haben wir ausführlich mit ihr diskutiert, denn Wohnen ist eine zentrale soziale Frage. In der engagierten Aussprache wurde festgehalten, dass die “Deutsche Wohnen und Co” politisch gegen das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsgebot des Artikels 20 verstoßen. Ob eine Enteignung nach Artikel 14 oder 15 GG möglich ist, wurde von den Genoss*innen kontrovers gesehen. Man war sich einig darüber, dass – wie von verschiedenen Seiten vorgeschlagen – das Angebot einer milliardenschweren Entschädigung aus dem öffentlichen Haushalt die Diskussion darüber schon im Vorfeld erstickt. Im Artikel 14 (3) GG heißt es ausdrücklich, dass die “Entschädigung … unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen” ist.
Das bedeutet: Auch die Höhe der Entschädigung ist eine politische Frage.
Ausdrücklich stimmten die meisten Genoss*innen dem Mietendeckel zu, der auch zu einer Senkung der bestehenden Mieten führen müsse. Natürlich muss im Zentrum der Neubau stehen, wobei es weniger um eine Förderung als um einen kommunalen oder gemeinnützigen Neubau gehen müsse.
Der Landesparteitag hat beschlossen, dass in einem “innerparteilichen Diskussionsprozess mit breiter Beteiligung unserer Mitglieder bis zum Landesparteitag II/2019” geklärt werden soll, “ob und falls ja: unter welchen Bedingungen Enteignung nach Artikel 14 GG und Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG für uns als Instrumente infrage kommen, um das Ziel eines ausreichenden Angebots an bezahlbaren Wohnungen zu gewährleisten”. Wir werden uns in diese Diskussion einbringen.